Gültig ab: 01.08.2026
Diese Bestimmungen sind eine Anlage zu den Bestimmungen über die Erbringung von Beherbergungsleistungen im Objekt Baltic Season.
§ 1. Allgemeine Bestimmungen
- Diese Bestimmungen regeln die Grundsätze für den Aufenthalt von Gästen mit Tieren im Objekt Baltic Season sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten des Gastes und des Betreibers.
- Diese Bestimmungen sind im Falle des Aufenthalts eines Gastes mit einem Tier Bestandteil des Vertrags über die Erbringung von Beherbergungsleistungen.
- Die in diesen Bestimmungen verwendeten Begriffe bedeuten:
a) Betreiber – die in den Bestimmungen über die Erbringung von Beherbergungsleistungen als Betreiber des Objekts bezeichnete Stelle;
b) Objekt – das Objekt Baltic Season einschließlich der Gemeinschaftsbereiche und des dem Betreiber zur Verfügung stehenden Geländes;
c) Apartment – die dem Gast im Rahmen der Buchung zur Verfügung gestellte Wohneinheit;
d) Gast – die Person, die die Beherbergungsleistungen in Anspruch nimmt und während des Aufenthalts für das Tier verantwortlich ist;
e) Tier – ein Hund oder eine Katze, deren Aufenthalt zuvor gemeldet und vom Betreiber genehmigt wurde. - Der Gast ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich, unabhängig davon, ob er Eigentümer des Tieres ist.
§ 2. Bedingungen für die Aufnahme eines Tieres
- Der Betreiber gestattet den Aufenthalt von Hunden und Katzen mit einem Gewicht von höchstens 10 kg. Bei Hunden gilt zusätzlich, dass sie mindestens 12 Monate alt sein müssen.
- In einem Apartment darf sich höchstens ein Tier aufhalten, es sei denn, der Betreiber hat dem Aufenthalt einer größeren Anzahl von Tieren zuvor zugestimmt.
- Die Absicht, mit einem Tier anzureisen, ist bei der Buchung unter Angabe von Tierart, Rasse, Alter und Gewicht des Tieres mitzuteilen.
- Der Aufenthalt eines Tieres ist nur nach Erhalt einer Bestätigung der Zustimmung des Betreibers per E-Mail, im Buchungssystem oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger zulässig.
- Das Tier muss gesund, sauber und gepflegt sein, darf kein aggressives Verhalten zeigen und keine Gefahr oder Belästigung für andere Personen und Tiere darstellen.
- Auf Verlangen des Betreibers legt der Gast den Gesundheitsausweis oder den Heimtierausweis des Tieres sowie einen Nachweis über die nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Impfungen vor. Bei Hunden ist eine gültige Tollwutimpfung erforderlich.
- Der Betreiber kann die Aufnahme eines Tieres verweigern, wenn die in diesem Paragrafen festgelegten Bedingungen nicht erfüllt sind oder der Zustand oder das Verhalten des Tieres eine begründete Gefahr für Menschen, andere Tiere oder Sachen darstellt.
- Bei Anreise mit einem nicht gemeldeten Tier kann der Betreiber dessen Aufenthalt verweigern. Stimmt der Betreiber dem weiteren Aufenthalt des Tieres zu, entrichtet der Gast die Gebühr für den gesamten Zeitraum seines tatsächlichen Aufenthalts und trägt die angemessenen und nachgewiesenen Kosten, die aus der unterbliebenen vorherigen Meldung entstehen.
§ 3. Gebühr für den Aufenthalt eines Tieres
- Die Gebühr für den Aufenthalt eines Tieres beträgt 60 PLN brutto für jeden angefangenen Beherbergungstag.
- Die Gebühr ist gemäß den Buchungsbedingungen spätestens vor der Unterbringung des Tieres zu entrichten.
- Die Gebühr betrifft ausschließlich den Aufenthalt des Tieres und umfasst nicht die Kosten für eine über das übliche Maß hinausgehende Reinigung, Desinfektion, Wäsche, Reparatur oder Schadensbeseitigung.
- Stimmt der Betreiber dem Aufenthalt von mehr als einem Tier zu, wird die Gebühr für jedes Tier gesondert berechnet.
§ 4. Regeln für den Aufenthalt eines Tieres im Apartment
- Der Gast stellt eine der Tierart und den Bedürfnissen des Tieres entsprechende Ausstattung bereit, insbesondere Leine, Halsband oder Geschirr, Maulkorb – sofern erforderlich, Transportbox oder Hundebox, Schlafplatz, Näpfe, Futter, Katzentoilette und Katzenstreu sowie Kotbeutel.
- Das Tier sollte unter unmittelbarer Aufsicht des Gastes bleiben.
- Das Tier darf ohne unmittelbare Aufsicht ausschließlich in einer passend ausgewählten Transportbox oder Hundebox zurückgelassen werden, die seine Sicherheit und einen freien Positionswechsel gewährleistet, sofern es die Ruhe der anderen Gäste nicht stört.
- Wenn das Tier im Apartment zurückgelassen wird, bringt der Gast an einer gut sichtbaren Stelle am Eingang einen Hinweis auf seine Anwesenheit an und bleibt unter der dem Betreiber mitgeteilten Telefonnummer erreichbar.
- Vor dem geplanten Betreten des Apartments durch das Personal ist der Gast verpflichtet, das Tier zu sichern oder aus dem Apartment zu bringen. Das Personal kann das Betreten verweigern, wenn das Tier nicht ordnungsgemäß gesichert wurde.
- Dem Tier ist der Aufenthalt auf Betten, Sofas, Sesseln sowie anderen Möbeln und textilen Ausstattungselementen untersagt.
- Es ist untersagt, Handtücher, Bettwäsche, Decken, Geschirr sowie andere Ausstattungsgegenstände des Objekts für das Tier zu verwenden.
- Es ist untersagt, dass das Tier seine Notdurft innerhalb des Gebäudes verrichtet, ausgenommen die Benutzung der im Apartment befindlichen Katzentoilette durch eine Katze. Im Falle einer Verschmutzung beseitigt der Gast die Verunreinigung unverzüglich und informiert den Betreiber, wenn eine zusätzliche Reinigung erforderlich ist.
- Der Gast ist verpflichtet, anhaltendes Bellen, Miauen und andere Verhaltensweisen zu verhindern, die die Ruhe der übrigen Gäste stören.
- Jeder durch das Tier verursachte Schaden oder jede dauerhafte Verschmutzung ist dem Betreiber unverzüglich zu melden.
§ 5. Gemeinschaftsbereiche und Gelände des Objekts
- Außerhalb des Apartments darf sich das Tier ausschließlich auf den Verkehrswegen aufhalten, die zum Betreten und Verlassen des Objekts erforderlich sind, sowie im Außenbereich in dem vom Betreiber gestatteten Umfang.
- In den Gemeinschaftsbereichen muss ein Hund an der Leine geführt werden, während sich eine Katze in einer geschlossenen Transportbox befinden sollte.
- Ein Hund, dessen Verhalten eine Gefahr darstellen kann, muss zusätzlich einen Maulkorb tragen oder sich in einer geeigneten Transportbox befinden.
- Das Mitführen von Tieren in den Bereich Baltic Chill, insbesondere in den SPA-Bereich, die Saunen und den Fitnessraum, sowie in andere Gemeinschaftsräume, die keine Verkehrswege sind, ist untersagt.
- Im Außenbereich muss das Tier unter unmittelbarer Kontrolle des Gastes bleiben und an der Leine geführt werden oder sich in einer Transportbox befinden.
- Der Gast ist verpflichtet, sämtliche vom Tier hinterlassenen Verunreinigungen unverzüglich zu beseitigen.
- Der Gast sollte verhindern, dass der Hund seine Notdurft im Gebäude oder in den Erholungsbereichen des Objekts verrichtet. Kommt es zu einer Verschmutzung, beseitigt der Gast diese unverzüglich und informiert den Betreiber, wenn eine zusätzliche Reinigung erforderlich ist.
- Außerhalb des Geländes des Objekts beachtet der Gast die allgemein geltenden Vorschriften sowie die für den jeweiligen Ort geltenden Regelungen.
§ 6. Schäden und über das übliche Maß hinausgehende Reinigung
- Der Gast haftet für durch das Tier verursachte Schäden nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Vorschriften.
- Wenn die Anwesenheit des Tieres oder ein Verstoß gegen diese Bestimmungen eine über das übliche Maß hinausgehende Reinigung, Desinfektion, Wäsche, Geruchsneutralisierung, Reparatur oder den Austausch von Ausstattungsgegenständen erforderlich macht, trägt der Gast die angemessenen und nachgewiesenen Kosten dieser Maßnahmen.
- Die Höhe der Forderung wird auf Grundlage des tatsächlichen Umfangs des Schadens oder der Verschmutzung unter Berücksichtigung der normalen Abnutzung der Ausstattung festgelegt.
- Der Betreiber informiert den Gast über die Grundlage und die Höhe der berechneten Kosten und übermittelt ihm – auf Verlangen des Gastes – Unterlagen oder eine Berechnung, die deren Höhe begründet.
§ 7. Verstoß gegen die Bestimmungen
- Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen kann der Betreiber den Gast auffordern, den Verstoß oder dessen Folgen unverzüglich zu beseitigen.
- Stellt das Verhalten des Tieres eine Gefahr dar, verursacht es eine erhebliche Belästigung oder ist der Verstoß schwerwiegend, kann der Betreiber seine Zustimmung zum Aufenthalt des Tieres widerrufen und dessen unverzügliche Entfernung vom Gelände des Objekts verlangen.
- Verweigert der Gast die Erfüllung der Aufforderung des Betreibers oder verstößt er wiederholt gegen diese Bestimmungen, kann der Betreiber den Vertrag über die Erbringung von Beherbergungsleistungen mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern die weitere Erbringung der Leistungen nicht möglich ist.
- Die Abrechnung des nicht in Anspruch genommenen Teils des Aufenthalts sowie der vom Betreiber entstandenen Kosten erfolgt gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften, den Bestimmungen über die Erbringung von Beherbergungsleistungen und den Buchungsbedingungen.
§ 8. Assistenzhunde
- Die Bestimmungen schränken die Rechte von Personen, die einen Assistenzhund im Sinne der geltenden gesetzlichen Vorschriften nutzen, nicht ein.
- Für einen zertifizierten Assistenzhund gelten die Beschränkungen hinsichtlich Art, Gewicht und Alter des Tieres, die Pflicht zur Einholung der Zustimmung des Betreibers, die Aufenthaltsgebühr, die Zugangsbeschränkungen zum Objekt sowie die Pflicht, den Hund an der Leine zu führen oder ihm einen Maulkorb anzulegen, nicht – soweit dies aus den geltenden gesetzlichen Vorschriften hervorgeht.
- Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Rechte ist die Erfüllung der gesetzlich vorgesehenen Anforderungen, insbesondere das Tragen eines Geschirrs durch den Hund sowie das Mitführen von Dokumenten, die seinen Status und die erforderlichen Impfungen bestätigen.
- Die Person, die einen Assistenzhund nutzt, haftet für die von ihm verursachten Schäden nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Vorschriften.
- Für eine reibungslose Organisation des Aufenthalts empfiehlt der Betreiber, die Anreise mit einem Assistenzhund im Voraus mitzuteilen; die Meldung dient ausschließlich organisatorischen Zwecken und ist keine Voraussetzung für die Inanspruchnahme der gesetzlichen Rechte.
§ 9. Schlussbestimmungen
- Diese Bestimmungen werden dem Gast vor der Bestätigung des Aufenthalts mit einem Tier in einer Form zur Verfügung gestellt, die ihre Speicherung und Wiedergabe ermöglicht.
- Die Vornahme einer Buchung, die den Aufenthalt eines Tieres umfasst, oder die spätere Einholung der Zustimmung des Betreibers zu einem solchen Aufenthalt bedeutet die Annahme dieser Bestimmungen.
- In Angelegenheiten, die in diesen Bestimmungen nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen über die Erbringung von Beherbergungsleistungen, die Buchungsbedingungen sowie die geltenden gesetzlichen Vorschriften.
- Diese Bestimmungen treten an dem auf der ersten Seite des Dokuments angegebenen Tag in Kraft.